Happy multigenerational people having fun sitting on grass in a public park

AWO Betreuungsverein Eckernförde – Das sind wir

Wir sind der im Juni 2023 gegründete Betreuungsverein des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V. mit Sitz in Eckernförde.

Wie alle Betreuungsvereine wurden auch wir nach dem Betreuungsorganisationsgesetzt (BtOG) von der zuständigen Betreuungsbehörde anerkannt und die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen als berufliche Betreuer*innen offiziell registriert.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Menschen im Rahmen unserer Beratungstätigkeit die Hemmungen zu nehmen, sich mit den Themen der individuellen Vorsorge wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beschäftigen und sich unmittelbar mit der Vergänglichkeit ihres Lebens auseinander zu setzen. 

Des Weiteren sind wir eine Anlaufstelle für alle Menschen, die bereits eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung führen, sich für das Ehrenamt der rechtlichen Betreuung interessen oder sich einfach z.B. als Angehörige über die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Betreuung informieren wollen. Außerdem sind wir immer auf der Suche nach engagierten Persönlichkeiten, die Lust haben unser Team zu unterstützen und unsere Mission und unser Vorhaben mit noch mehr Leben zu füllen.

Unser Motto: „Hilfe zur Selbsthilfe“ mit ein wenig Unterstützung in Teilbereichen rechtlicher Angelegenheiten.

Die Arbeit des Vereins wird durch das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein und den Kreis Rendsburg-Eckernförde finanziell gefördert. Außerdem sind wir Mitglied in der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine Schleswig-Holstein und im Betreuungsgerichtstag.

Zu unseren Aufgaben zählen wir…

  • Informations- und Beratungsstelle für die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Gewinnung, Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer*innen im Sinne des Betreuungsgesetzes
  • Beratung von Bevollmächtigten und Familienangehörigen, die als vom Amtsgericht bestellte Betreuer*innen tätig sind
  • Beratung für betroffene Menschen
  • Die Übernahme von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Vereins
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